Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von www.fuehrung-elbphilharmonie.de,
vertreten durch Herrn Moritz Jahr, im Nachfolgenden „Veranstalter“ genannt, für die Durchführung von Stadtführungen.

 

 

Vertragsabschluss


Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform bestätigt.

 

 

 

 

Leistungsumfang


Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den in der Buchungsbestätigung zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, haben nur Gültigkeit, wenn sie in Textform vereinbart sind.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, Änderungen der Angaben von Treffpunkt, Zeitpunkt des Beginns der Führung oder Änderung der Wegstrecke vorzunehmen, sofern es gravierende Umstände für eine Änderung gibt, z.B. Wetterumschwung, Demonstrationen, Straßensperrungen. Der Kunde wird vom Veranstalter umgehend über solche Änderungen wie oben beschrieben informiert.

 

 

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise, gesundheitlicher Probleme oder aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.

 

 

 

Widerruf/Widerrufsrecht


Bei Widerruf der Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 100% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein ist die Anmeldung und die Bestätigung hinfällig.
Bei Widerruf der Anmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 50% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein ist der Kunde zur Zahlung der 50% des Preises verpflichtet.
Bei Widerruf der Anmeldung bis 7 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 25% zurückerstattet, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein ist der Kunde zur Zahlung der 75% des Preises verpflichtet.

Bei Widerruf der Anmeldung ab 7 Tage vor Beginn der Führung wird der Betrag zu 100% einbehalten, sofern bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Sollte noch keine Zahlung erfolgt sein ist der Kunde zur Zahlung der 100% des Preises verpflichtet.

Der Widerruf kann in Textform erfolgen (schriftlich, Mail, SMS) oder telefonisch. Bei telefonischen Widerruf hat der Widerruf Gültigkeit, wenn das Telefonat unsererseits in Textform (Mail, SMS) bestätigt wurde.

Ein Widerruf für eine Anmeldung die ab 7 Tage oder am gleichen Tage wie die Führung erfolgt ist, ist aus planungsgründen nicht möglich. Der Betrag ist zu 100% zur Zahlung fällig.

 

 

 

Ausschluss


Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzutreten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
Der Veranstalter behält sich vor, alkoholisierte Personen von einer Führung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Tour-Geldes oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen besteht nicht.

 

 

 

Haftung


1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Führung.

2. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.

Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden nur für solche Schäden, für die den Veranstalter ein Verschulden trifft und das auch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter, auch wenn der Veranstalter hier als Vermittler aufgetreten ist.

4. Sofern Minderjährige an einer Führung teilnehmen, haften die Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten.

 

5. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Veranstalter, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.

6. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die der Teilnehmer verloren hat. Er haftet auch nicht für durch andere Teilnehmer oder fremde Dritte beschädigte Gegenstände.

8. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Bei Kooperationen mit anderen Geschäftspartnern haftet der Veranstalter nicht für deren Angebote. Dies gilt insbesonders für die von Kooperationspartnern kostenfrei zur Verfügung gestellten Gutscheine. Der Veranstalter kann, auch kurzfristig, die Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner aufkündigen, wenn es Gründe gibt, die dies notwendig machen, z.B. die Speisen eines Restaurants qualitativ nachlassen sollten.

Die jeweils aktuellen Kooperationspartner stellt der Veranstalter auf seiner Webseite vor, die dem Kunden durch Hinweise auf die Gutscheine (entsprechende Links und Email) bekannt gemacht wurden.

Ein Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

 

 

Gerichtsstand


Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Veranstalters, soweit der Kunde im Handelsregister eingetragener Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

 

 

 

Schlussbestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

Stand: Februar 2018